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   FG Münster, 25.06.2004 - 11 K 5628/03 E   

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https://dejure.org/2004,10418
FG Münster, 25.06.2004 - 11 K 5628/03 E (https://dejure.org/2004,10418)
FG Münster, Entscheidung vom 25.06.2004 - 11 K 5628/03 E (https://dejure.org/2004,10418)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Juni 2004 - 11 K 5628/03 E (https://dejure.org/2004,10418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Steuerpflicht von Zinsen aus einem in der Türkei vorhandenen Guthaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte: - Steuerpflicht von Zinsen aus einem in der Türkei vorhandenen Guthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerpflichtigkeit von Zinsen aus einem Guthaben bei einer in der Türkei ansässigen Bank, das zum späteren Kauf eines in der Türkei belegenen Grundstücks bestimmt ist; Lösung eines Zuordnungskonflikts

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1664
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.11.1982 - VIII R 188/79

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Guthabenzinsen aus Bausparverträgen

    Auszug aus FG Münster, 25.06.2004 - 11 K 5628/03
    Diese rechtliche Einordnung decke sich mit der Behandlung von Bausparguthabenzinsen und im Zusammenhang damit geleisteter Schuldzinsen, welche bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen seien, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines Hauses stehen (Hinweis auf BFH, BStBl II 1983, 172); das Gleiche gelte auch für Zinsen aus einem als Festgeld vorübergehend angelegten Baudarlehen (Hinweis auf FG Niedersachsen, EFG 1998, 655).
  • FG Hamburg, 30.05.2000 - VII 244/98

    Zur Besteuerung von Zinserträgen auf kanadischen

    Auszug aus FG Münster, 25.06.2004 - 11 K 5628/03
    Wenn aber bei gewissen Zuordnungskonflikten die Zinsen ausdrücklich einer anderen Einkunftsart zugewiesen werden, folgt hieraus im Umkehrumschluss, dass es bei sonstigen Zuordnungskonflikten - und damit auch bei einem Zuordnungskonflikt mit Art. 6 DBA-Türkei - bei der Erfassung der Zinsen nach Art. 11 DBA-Türkei bleibt (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 30.05.2000 VII 244/98, EFG 2000, 1048 betr. Art. 11 DBA-Kanada).
  • FG Niedersachsen, 19.12.1997 - VII 308/96

    Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten; Einsatz der Darlehensmittel zur

    Auszug aus FG Münster, 25.06.2004 - 11 K 5628/03
    Diese rechtliche Einordnung decke sich mit der Behandlung von Bausparguthabenzinsen und im Zusammenhang damit geleisteter Schuldzinsen, welche bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen seien, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines Hauses stehen (Hinweis auf BFH, BStBl II 1983, 172); das Gleiche gelte auch für Zinsen aus einem als Festgeld vorübergehend angelegten Baudarlehen (Hinweis auf FG Niedersachsen, EFG 1998, 655).
  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 255/04

    DBA-Kanada/Einkommensteuer: Anwendbarkeit des § 2a Abs. 1 Nr. 6 EStG 1996 im

    Zinsen aus Forderungen sind dementsprechend grundsätzlich auch als solche zu behandeln (FG Hamburg, Urteil vom 30. Mai 2000, VII 244/98, EFG 2000, 1048 zum DBA-Kanada 1981; FG Münster, Urteil vom 25. Juni 2004, 11 K 5628/03 E, EFG 2004, 1664 zu einer vergleichbaren Regelung des DBA-Türkei).
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